Hexen

 

Die Grundlagen des Hexenwesens gehen auf das germanische Altertum zurück. Wahrscheinlich sind die Hexen aus den weisen Frauen ( Priesterinnen, Ärztinnen, o.ä.) hervorgegangen. Diese weisen Frauen waren zuerst geehrt.  Später schätzte man sie gering und zauberkundige weise Frauen bezeichnete man als Hexe.

Das Wort Hexe ist aus dem althochdeutschen Wort  “hagzissa”, “hagazussa” abgeleitet. “Hag” bedeutet Rodung, Feld und Flur, das übrige “die Schädigende”. Eine Hexe ist demnach die Feld und Flur Schädigende.

Der Glaube an Hexerei entstammt dem uralten Zauber- und Gespensterwahn, dem Glauben an “nachtfahrende weibliche Dämonen und vampirartige Nachtweiber”, den es auch noch Jahrhunderte nach der Christianisierung gab. Er trug aber noch nicht die Züge des mittelalterlichen Hexenwahns. Zu germanischer Zeit war Hexerei nur als Vergehen gegen Lein und Seelestrafbar. Erst vom 13. Jahrhundert an und ausgehend von der stärkeren Verfolgung der Ketzerei wurde die Hexerei als solche zum Religionsverbrechen (Bündnis mit dem Bösen).
Damit wurde die Hexerei der Zuständigkeit der Kirche unterstellt, die sie mit den gleichen Strafen und Verfahren wie für die Ketzerei behandelte: Verweigerung des Abschwörens, Auslieferung an die weltliche Macht (Staat) zur Vollstreckung der angedrohten Todesstrafe und Anwendung des Inquisitionsverfahrens, das darauf angelegt war, auf jede Weise ein Geständnis zu erlangen.
Der Hexenbegriff der mittelalterlichen Theologie lag in der christlichen Dämonologie begründet und basiert auf aus der Bibel gewonnenen Anschauungen, auf “dualistischen gnostischen Lehren, auf dem Neuplatonismus..... Die Kirche gestand den heidnischen Göttern wirkliche Existenz in Form von Dämonen zu.

Die erste Verbrennung einer Hexe fand wohl 1272 in Toulouse statt, nachdem “eine Frau in Südfrankreich die sogenannte Teufelsbuhlschaft” gestand.
Ab dem 14. Jahrhundert setzten dann verstärkt Verfolgungen von Hexen ein, Hinrichtungen wegen “hexerischem Kinderverspeisen und Kinderrauben” erfolgten bereits 1360. Die “Blüte” der Hexenbrände war das 17. Jahrhundert.
Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts sollen “etwa einhunderttausend Menschen zum Feuertod verurteilt worden sein, meist Frauen, nur etwa ein zehntel Männer”. Das Vorgehen gegen das Zauberwesen bestätigte Papst Innocenz VIII. in der Bulle Summis desiderantes vom 03.12.1484.
Im Jahre 1487 erschien in Straßburg der Hexenhammer (Malleus maleficarum), ein dreiteiliges Werk der Inquisitoren Heinrich Institoris (Krämer) und Jakob Sprenger. Es muss allerdings angezweifelt werden, dass Sprenger wirklich Mitverfasser des Hexenhammers ist. Servatius Frankel, ein Vertrauter Sprengers und sein Nachfolger als Prior des Kölner Dominikanerklosters schrieb im Sommer 1496 in einem Brief, Institoris habe das Werk allein verfasst. Dafür spricht auch, dass Sprenger nicht anwesend war, “als sich Institoris im Mai 1487 mit gefälschten Unterlagen eine Approbation der Kölner Universität für das Werk erschlich - obwohl er doch Professor an dieser Universität war. Die ersten beiden Teile des Hexenhammers schildern das Treiben der Hexen. So wird unter anderem dargelegt, dass die Hexerei auf dem Pakt mit dem Teufel und auf der Teufelsverehrung (Häresie) beruhe. Kirchliche Mittel wie Gebete und Exorzismen würden nicht gegen Taten der Hexen - wie Tötung von Menschen und Tieren, Vernichtung von ungeborenem Leben im Mutterleib, Erzeugung von Krankheiten, Wettermachten - helfen. Im besonderen verursachte die Behexung beim Manne Impotenz und Unfruchtbarkeit bei der Frau. Auch stehe die Hexe mit dem Teufel in geschlechtlichem Kontakt, woraus gefolgert wurde, dass mehr Frauen als Männer Umgang mit dem Teufel haben müssten. Der dritte Teil der Schrift befasst sich mit den Normen der Hexenprozesse und unterweist die Gerichte in dem henkermäßigen Verfahren zur Überführung der Hexen und Zauberer. Geständnisse waren notfalls durch Folter zu erzwingen und in der Regel hatte die Todesstrafe am Ende des Prozesses zu stehen. “Nicht die ketzerische Qualität des .... Verbrechens der Hexen, sondern das Maleficum....[wird] in den Mittelpunkt gestellt”. Das Hexentreiben ist “grundsätzlich auf das weibliche Geschlecht zugespitzt” und es “wird versucht, den Hexenprozess in den Kreis der weltlichen Jurisdiktion hinüberzuspielen. An Brutalität und Grausamkeit übertrifft der Malleus Maleficarum alles Frühere”.

Grundlage der weltlichen Strafverfolgung war die Peinliche Gerichtsordnung, auch Carolina genannt, die von Kaiser Karl V. erlassen und auf dem Rechstag zu Regensburg 1532 verbunden mit einer Strafprozessordnung zum Reichsgesetz erhoben worden war. Nach diesem Gesetz ist die Strafe nach Gelegenheit und Ärgernis der Übeltat aus Liebe der Gerechtigkeit und um gemeinen Nutzens willen zu ordnen und zu machen [Art. 104]. Strafen waren Feuertod, Vierteilung durch Zerschneiden des Leibes in vier Stücke, Zerstoßung der Glieder durch das Rad, Ertränken, Erhängen und lebendig Begraben. Zauberei war nur dann mit dem Feuertod bedroht, wenn sie Schaden verursacht: “Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachteyl zufügt, soll man straffen vom leben zum todt, vnnd man soll solche straffmit dem fewer thun." Aber bald hielt sich die Gerichtsbarkeit nicht mehr daran. Die Furcht vor Behexung sah meist schon im Erkranken von Mensch und Vieh, im Misswuchs, im Hagelschlag in Missernten und sonstigen Plagen und Krisen das Werk boshafter Unholdinnen, deren Entdeckung man sich leicht machte, denn schon ein unangenehmes Äußeres eines Menschen, nicht sofort erkennbare Erwerbsverhältnisse von Nachbarn, selbst bloße Anklage lenkten den höchsten Verdacht besonders auf ältere Personen. Teilweise scheint auch Eigennutz die Veranlassung zu Hexenprozessen gewesen sein, da Richter, Schreiber, Büttel, Henker und sonstige am Prozess Beteiligten reiche Gebühren bezogen. Aufgrund dieser oder ähnlicher Verdachtsmomente wurden Menschen so lange extremen und grausamen Folterungen unterzogen, bis sie gestanden, eine Hexe zu sein.

Um 1480 waren mit dem Begriff Hexe dann neben Pakt und Buhlschaft mit dem Teufel auch Vorstellungen über Ketzerei, d.h. Kult fremder Gottheiten, Schadenszauber und Flug durch die Luft sowie Tierverwandlung verbunden, wobei die beiden ersten Vorstellungen dem mittelalterlichen, kirchlichen Glauben entstammten, die letzten beiden dem uralten Volksglauben. Der Glaube an Tierverwandlungen geht auf das Maskentragen zu Kultzwecken zurück.
Nach Luther sind Hexen “die bloßen [bösen] Teufelshuren....., die Kind ynn der Wigen marttern, die ehlich Gliedmaß bezaubern und desgleychen”.
Es gab auch männliche Hexen, sogen. Hexenmeister. Auch er übte die Bosheitszauber aus und zwar gesteigert bis zur höchsten Stufe raffinierter diabolischer Freveltat. Die Zaubermacht nahm bei ihm eine mehr kunstreiche, wissenschaftliche Gestalt an und die betreffenden Beschwörungsformeln und Veranstaltungen waren in Büchern niedergeschrieben. Bei dem Hexenmeister trat auch der wirkliche Kontakt mit dem Teufel ein, das Bündnis wurde durch Unterschrift mit dem Eigenen Blut unterschrieben, (vergl. Dr. Faustus )

Eine chronologische Entwicklung des Hexenwesens findet ihr hier. Feiertage sind hier aufgelistet. 

Einen interessanten Hexenkalender hab ich hier für euch, ferner noch einen Hexenmondkalender

1) Teufelspakt: 

Nach Auffassung der Theologen hatte der Teufel nicht “nur über schlechte, sondern auch über gute Menschen Gewalt”. Es existierte dementsprechend Darlegungen in der Bibel die Vorstellung von einem “förmlichen Pakt mit dem Teufel”, der eingegangen wurde, indem man Christus und die
Taufe verleugnete und sich so zum Teufel bekannte.

2) Hexentreiben:
Man verstand hierunter insbesondere sie so genannte Teufelsbuhlschaft, wobei die Annahme einer möglichen “geschlechtlichen Vermischung zwischen Dämonen und Menschen” zugrunde lag.

3) Hexensekte
Der Glaube an eine Sekte entstand, als die Verbindung zwischen Zauberei und Hexerei immer enger wurde und man zu dem Schluss kam, dass die Zauberei zunehme. “Stifter der neuen Sekte....der Teufel”, wobei die Mitgliedschaft zur Sekte durch den Teufelspakt zustande kam

4) Sabbat
Dies waren Zusammenkünfte ähnlich denen der Ketzerversammlungen. “Man aß Fleisch von neugeborenen Kindern, die man nachts geraubt hatte, trank widerliche Getränke, das Salz fehlte bei Tische”. Weiterhin gehörten zum Sabbat Liebes und Impotenzzauber sowie Tänze