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Die Grundlagen des Hexenwesens gehen auf das germanische Altertum zurück. Wahrscheinlich sind die Hexen aus den weisen Frauen ( Priesterinnen, Ärztinnen, o.ä.) hervorgegangen. Diese weisen Frauen waren zuerst geehrt. Später schätzte man sie gering und zauberkundige weise Frauen bezeichnete man als Hexe.
Das Wort Hexe ist aus dem althochdeutschen Wort “hagzissa”, “hagazussa” abgeleitet. “Hag” bedeutet Rodung, Feld und Flur, das übrige “die Schädigende”. Eine Hexe ist demnach die Feld und Flur Schädigende.
Der Glaube an Hexerei entstammt dem uralten Zauber- und Gespensterwahn, dem
Glauben an “nachtfahrende weibliche Dämonen und vampirartige Nachtweiber”,
den es auch noch Jahrhunderte nach der Christianisierung gab. Er trug aber noch
nicht die Züge des mittelalterlichen Hexenwahns. Zu germanischer Zeit war Hexerei nur als Vergehen gegen
Lein und Seelestrafbar. Erst vom 13. Jahrhundert an und ausgehend von der stärkeren
Verfolgung der Ketzerei wurde die Hexerei als solche zum Religionsverbrechen (Bündnis mit dem
Bösen).
Damit wurde die Hexerei der Zuständigkeit der Kirche unterstellt, die sie mit
den gleichen Strafen und Verfahren wie für die Ketzerei behandelte: Verweigerung des Abschwörens, Auslieferung an die weltliche Macht (Staat) zur
Vollstreckung der angedrohten Todesstrafe und Anwendung des
Inquisitionsverfahrens, das darauf angelegt war, auf jede Weise ein Geständnis
zu erlangen.
Der Hexenbegriff der mittelalterlichen Theologie lag in der christlichen Dämonologie
begründet und basiert auf aus der Bibel gewonnenen Anschauungen, auf
“dualistischen gnostischen Lehren, auf dem Neuplatonismus..... Die Kirche
gestand den heidnischen Göttern wirkliche Existenz in Form von Dämonen zu.
Die
erste Verbrennung einer Hexe fand wohl 1272 in Toulouse statt, nachdem “eine
Frau in Südfrankreich die sogenannte Teufelsbuhlschaft”
gestand.
Ab dem 14. Jahrhundert setzten dann verstärkt Verfolgungen von Hexen ein,
Hinrichtungen wegen “hexerischem
Kinderverspeisen und Kinderrauben” erfolgten bereits 1360. Die “Blüte” der Hexenbrände war das 17.
Jahrhundert.
Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts sollen “etwa einhunderttausend Menschen zum
Feuertod verurteilt worden sein, meist Frauen, nur etwa ein zehntel Männer”.
Das Vorgehen gegen das Zauberwesen bestätigte Papst Innocenz VIII. in der Bulle
Summis desiderantes vom 03.12.1484.
Im Jahre 1487 erschien in Straßburg der Hexenhammer (Malleus
maleficarum), ein dreiteiliges Werk der Inquisitoren Heinrich Institoris (Krämer)
und Jakob Sprenger. Es muss allerdings angezweifelt werden, dass Sprenger
wirklich Mitverfasser des Hexenhammers ist. Servatius Frankel, ein Vertrauter
Sprengers und sein Nachfolger als Prior des Kölner Dominikanerklosters schrieb
im Sommer 1496 in einem Brief, Institoris habe das Werk allein verfasst. Dafür
spricht auch, dass Sprenger nicht anwesend war, “als sich Institoris im Mai
1487 mit gefälschten Unterlagen eine Approbation der Kölner Universität für
das Werk erschlich - obwohl er doch Professor an dieser Universität war. Die ersten beiden Teile des Hexenhammers schildern das Treiben der Hexen.
So wird unter anderem dargelegt, dass die Hexerei auf dem Pakt
mit dem Teufel und
auf der Teufelsverehrung (Häresie) beruhe. Kirchliche Mittel wie Gebete und
Exorzismen würden nicht gegen Taten der Hexen - wie Tötung von Menschen und
Tieren, Vernichtung von ungeborenem Leben im Mutterleib, Erzeugung von
Krankheiten, Wettermachten - helfen. Im besonderen verursachte die Behexung beim
Manne Impotenz und Unfruchtbarkeit bei der Frau. Auch stehe die Hexe mit dem
Teufel in geschlechtlichem Kontakt, woraus gefolgert wurde, dass mehr Frauen als
Männer Umgang mit dem Teufel haben müssten. Der dritte Teil der Schrift
befasst sich mit den Normen der Hexenprozesse und unterweist die Gerichte in dem
henkermäßigen Verfahren zur Überführung der Hexen und Zauberer. Geständnisse
waren notfalls durch Folter zu erzwingen und in der Regel hatte die Todesstrafe
am Ende des Prozesses zu stehen. “Nicht die ketzerische Qualität des ....
Verbrechens der Hexen, sondern das Maleficum....[wird]
in den Mittelpunkt gestellt”.
Das Hexentreiben ist “grundsätzlich auf das weibliche Geschlecht
zugespitzt” und es “wird versucht, den Hexenprozess in den Kreis der weltlichen
Jurisdiktion hinüberzuspielen. An Brutalität und Grausamkeit übertrifft der Malleus
Maleficarum
alles Frühere”.
Grundlage der weltlichen Strafverfolgung war die Peinliche Gerichtsordnung, auch Carolina genannt, die von Kaiser Karl V. erlassen und auf dem Rechstag zu Regensburg 1532 verbunden mit einer Strafprozessordnung zum Reichsgesetz erhoben worden war. Nach diesem Gesetz ist die Strafe nach Gelegenheit und Ärgernis der Übeltat aus Liebe der Gerechtigkeit und um gemeinen Nutzens willen zu ordnen und zu machen [Art. 104]. Strafen waren Feuertod, Vierteilung durch Zerschneiden des Leibes in vier Stücke, Zerstoßung der Glieder durch das Rad, Ertränken, Erhängen und lebendig Begraben. Zauberei war nur dann mit dem Feuertod bedroht, wenn sie Schaden verursacht: “Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachteyl zufügt, soll man straffen vom leben zum todt, vnnd man soll solche straffmit dem fewer thun." Aber bald hielt sich die Gerichtsbarkeit nicht mehr daran. Die Furcht vor Behexung sah meist schon im Erkranken von Mensch und Vieh, im Misswuchs, im Hagelschlag in Missernten und sonstigen Plagen und Krisen das Werk boshafter Unholdinnen, deren Entdeckung man sich leicht machte, denn schon ein unangenehmes Äußeres eines Menschen, nicht sofort erkennbare Erwerbsverhältnisse von Nachbarn, selbst bloße Anklage lenkten den höchsten Verdacht besonders auf ältere Personen. Teilweise scheint auch Eigennutz die Veranlassung zu Hexenprozessen gewesen sein, da Richter, Schreiber, Büttel, Henker und sonstige am Prozess Beteiligten reiche Gebühren bezogen. Aufgrund dieser oder ähnlicher Verdachtsmomente wurden Menschen so lange extremen und grausamen Folterungen unterzogen, bis sie gestanden, eine Hexe zu sein.
Um 1480 waren mit dem Begriff Hexe dann neben Pakt und Buhlschaft mit dem
Teufel auch Vorstellungen über Ketzerei, d.h. Kult fremder Gottheiten,
Schadenszauber und Flug durch die Luft sowie Tierverwandlung verbunden, wobei
die beiden ersten Vorstellungen dem mittelalterlichen, kirchlichen Glauben
entstammten, die letzten beiden dem uralten Volksglauben. Der Glaube an
Tierverwandlungen geht auf das Maskentragen zu Kultzwecken zurück.
Nach Luther sind Hexen “die bloßen [bösen] Teufelshuren....., die Kind ynn
der Wigen marttern, die ehlich Gliedmaß bezaubern und desgleychen”.
Es gab auch männliche Hexen, sogen. Hexenmeister. Auch er übte die
Bosheitszauber aus und zwar gesteigert bis zur höchsten Stufe raffinierter
diabolischer Freveltat. Die Zaubermacht nahm bei ihm eine mehr kunstreiche,
wissenschaftliche Gestalt an und die betreffenden Beschwörungsformeln und
Veranstaltungen waren in Büchern niedergeschrieben. Bei dem Hexenmeister trat
auch der wirkliche Kontakt mit dem Teufel ein, das Bündnis wurde durch
Unterschrift mit dem Eigenen Blut unterschrieben, (vergl. Dr. Faustus )
Eine chronologische Entwicklung des Hexenwesens findet ihr hier. Feiertage sind hier aufgelistet.
Einen interessanten Hexenkalender hab ich hier für euch, ferner noch einen Hexenmondkalender.
1) Teufelspakt:
Nach
Auffassung der Theologen hatte der Teufel nicht “nur über schlechte,
sondern auch über gute Menschen Gewalt”.
Es existierte dementsprechend Darlegungen in der Bibel die Vorstellung von einem
“förmlichen Pakt mit dem Teufel”,
der eingegangen wurde, indem man Christus und die
Taufe verleugnete und sich so zum Teufel bekannte.
2) Hexentreiben:
Man verstand hierunter insbesondere sie so genannte Teufelsbuhlschaft,
wobei die Annahme einer möglichen “geschlechtlichen Vermischung zwischen Dämonen
und Menschen”
zugrunde lag.
3) Hexensekte
Der Glaube an eine Sekte entstand, als die Verbindung zwischen Zauberei und
Hexerei immer enger wurde und man zu dem Schluss kam, dass die Zauberei zunehme.
“Stifter der neuen Sekte....der Teufel”,
wobei die Mitgliedschaft zur Sekte durch den Teufelspakt zustande kam
4) Sabbat
Dies waren Zusammenkünfte ähnlich denen der Ketzerversammlungen. “Man aß
Fleisch von neugeborenen Kindern, die man nachts geraubt hatte,
trank widerliche Getränke, das Salz fehlte bei Tische”. Weiterhin gehörten zum Sabbat Liebes und Impotenzzauber sowie Tänze